Huel verpflichtet sich dazu, in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit ethisch und mit Integrität zu handeln und die Menschenrechte unserer Mitarbeitenden, der Kundschaft, der Beschäftigten in unseren Lieferketten sowie der weiteren Gemeinschaften, die mit unseren Aktivitäten verbunden sind, zu achten. Menschenrechte sind die grundlegenden Rechte und Freiheiten, auf die alle Menschen Anspruch haben. Sie basieren auf Würde, Gleichheit, Fairness und Respekt.
Wir achten alle international anerkannten Menschenrechte, wie sie in der Internationalen Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights) und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegt sind, und verpflichten uns, diese Standards in all unseren Geschäftsbereichen und in unserer Wertschöpfungskette einzuhalten.
Um diese Verpflichtung zu unterstützen, führen wir einen fortlaufenden Sorgfaltsprozess im Bereich der Menschenrechte durch, um sowohl tatsächliche als auch potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren, zu bewerten und anzugehen, die sich aus unseren Geschäftstätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen sowie unseren Geschäftsbeziehungen ergeben.
Diese Richtlinie orientiert sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den zehn Prinzipien des UN Global Compact. Dies beinhaltet die Ausrichtung an der Internationalen Menschenrechtscharta und den Prinzipien der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Unser Ansatz für Arbeitsstandards in Lieferketten stützt sich auf den Base Code der Ethical Trading Initiative, der auf den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation basiert.
Diese Richtlinie gilt für Huels eigene Geschäftstätigkeiten und erstreckt sich über unsere gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich Lieferbetrieben, Auftragnehmenden und Geschäftspartnern. Sie spiegelt sich in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten wider, der unsere Erwartungen an die Menschenrechte für diejenigen festlegt, mit denen wir zusammenarbeiten.
Huel überprüft und bewertet regelmäßig Menschenrechtsrisiken im Rahmen unserer Sorgfaltsprozesse und greift dabei auf interne Analysen sowie den Austausch mit relevanten Stakeholdern zurück. Wir haben eine Relevanzprüfung durchgeführt, um die für unser Unternehmen zentralen Menschenrechtsfragen zu identifizieren – basierend auf der Schwere und der Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen auf Menschen.
Die wichtigsten identifizierten Menschenrechtsrisiken sind:
Diese Themen wurden auf der Grundlage ihrer Schwere und ihrer Auswirkungswahrscheinlichkeit priorisiert, insbesondere innerhalb landwirtschaftlicher und arbeitsintensiver Lieferketten.
Huel achtet alle international anerkannten Menschenrechte. Die unten aufgeführten Verpflichtungen spiegeln unseren übergeordneten Rahmen für Menschenrechte wider und gelten für unsere gesamten Geschäftsbereiche und unsere Wertschöpfungskette. Obwohl alle unten beschriebenen Rechte für unser Unternehmen relevant sind, priorisieren wir Maßnahmen und Ressourcen im Einklang mit den zentralen Risiken, die durch unseren menschenrechtlichen Sorgfaltsprozess identifiziert wurden.
Huel erwartet von Lieferbetrieben und Geschäftspartnern, dass sie die in dieser Richtlinie festgelegten Menschenrechte in ihren eigenen Geschäftsbereichen und Lieferketten achten und wahren.
Lieferbetriebe müssen die geltenden nationalen Gesetze und Vorschriften einhalten. Wo das nationale Recht und diese Menschenrechtsrichtlinie voneinander abweichen, erwartet Huel von den Lieferbetrieben, dass sie sich an den höheren Standard halten.
Steht nationales Recht im Widerspruch zu international anerkannten Menschenrechtsstandards, erwarten wir von Lieferbetrieben, dass sie Wege suchen, die Prinzipien der internationalen Menschenrechte so weit wie möglich zu wahren, ohne gegen lokales Recht zu verstoßen.
Huel achtet das Recht der Beschäftigten, Gewerkschaften beizutreten, solche zu gründen oder ihnen nicht beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen, ohne Repressalien, Einschüchterungen oder Schikanen befürchten zu müssen. Wo Beschäftigte durch eine gesetzlich anerkannte Gewerkschaft vertreten werden, führen wir einen konstruktiven Dialog mit den frei gewählten Vertretungen und verhandeln in gutem Glauben.
Huel setzt sich für Gleichbehandlung am Arbeitsplatz und für die Verhinderung jeglicher Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ein. Unter Diskriminierung versteht man jede Unterscheidung, jeden Ausschluss oder jede Bevorzugung, die die Chancengleichheit oder Gleichbehandlung in Beschäftigung oder Beruf beeinträchtigt, wie in den einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation definiert.
Huel verbietet Diskriminierung aufgrund tatsächlicher oder wahrgenommener Merkmale, einschließlich ethnischer Herkunft, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Schwangerschaft oder damit zusammenhängender medizinischer Zustände, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, Nationalität, Einwanderungsstatus, Staatsbürgerschaft oder Abstammung, Kaste oder Herkunft, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten oder jeglicher anderer gesetzlich geschützter Grundlagen. Belästigung oder Gewalt jeglicher Art wird nicht geduldet.
Dies gilt für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, einschließlich Rekrutierung und Einstellung, Löhne und Zusatzleistungen, Weiterbildung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Bearbeitung von Beschwerden, Kündigung, Ruhestand und Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten.
Huel verpflichtet sich dazu, alle Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen, einschließlich festangestellter und temporärer Arbeitskräfte, Leiharbeitskräfte, Auszubildenden und Trainees, Personen in der Probezeit, Arbeitsmigranten sowie ausländischen Vertragsarbeitskräften. Wir verbieten ausdrücklich die Frage nach einer Schwangerschaft bei Bewerbungen sowie Schwangerschaftstests als Bedingung für eine Einstellung, Weiterbeschäftigung oder Beförderung.
Wir erkennen an, dass Diskriminierung und geschlechtsspezifische Ungleichheit das Risiko von Kinderarbeit und Zwangsarbeit erhöhen können, insbesondere für Frauen, Mädchen, Arbeitsmigranten sowie andere schutzbedürftige Gruppen. Unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht berücksichtigt bei der Bewertung und Priorisierung von Auswirkungen, wie solche Risiken bestimmte Gruppen unverhältnismäßig stark betreffen können.
Huel verpflichtet sich zur Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds und zur Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutzgesetze. Wir arbeiten daran, das Risiko von Unfällen, Verletzungen und der Belastung durch Gesundheitsgefahren zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz durch Gefährdungsbeurteilungen, Behebung von Mängeln und die Einbindung der Beschäftigten kontinuierlich zu verbessern.
Dies umfasst die Durchführung von Risikobewertungen, klare Verfahren und Kontrollen, Schulungen, die Meldung und Untersuchung von Vorfällen sowie, wo erforderlich, die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Huel verpflichtet sich zu einer fairen und angemessenen Entlohnung und zur Achtung des Rechts auf menschenwürdige Arbeit. Wir halten die geltenden Gesetze in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Überstunden, Ruhezeiten und Zusatzleistungen ein.
Huel vergütet Mitarbeitende wettbewerbsfähig im Vergleich zur Branche und zum lokalen Arbeitsmarkt. Wir überprüfen regelmäßig Benchmarks für existenzsichernde Löhne und passen die Gehälter im Rahmen unseres jährlichen Gehaltsüberprüfungsprozesses an, um eine faire Vergütung zu unterstützen.
Wir erkennen das Recht auf Ruhe und Freizeit an, einschließlich bezahlten Urlaubs, angemessener Arbeitszeiten und des Rechts auf Familienleben. Wir unterstützen ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeits- und Privatleben und halten die lokalen Gesetze und Vorschriften zu Arbeitszeiten, Überstunden und Ruhezeiten ein.
Als einkaufendes Unternehmen gestalten wir unsere Beschaffungs- und Einkaufspraktiken verantwortungsvoll und versuchen zu vermeiden, zu nachteiligen Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten auf faire Vergütung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen beizutragen. Wir ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere Einkaufspraktiken die Fähigkeit der Lieferbetriebe zur Einhaltung von Arbeitsstandards nicht untergraben.
Huel verbietet jede Form von Zwangsarbeit, Menschenhandel und unfairen Rekrutierungspraktiken. Als Zwangsarbeit gilt jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, gemäß den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation.
Dies umfasst Schuldknechtschaft, das Einbehalten von Identitätsdokumenten, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Drohungen, Nötigung, Täuschung, Ausnutzung von Zwangslagen und das Erheben von Rekrutierungsgebühren von Beschäftigten. Solche Praktiken werden in keinem Teil unserer Geschäftstätigkeit oder Wertschöpfungskette geduldet.
Huel hält die geltenden Arbeits-, Beschäftigungs- und Einwanderungsgesetze in den Ländern ein, in denen wir tätig sind und einkaufen.
Wir erkennen an, dass Risiken für Zwangsarbeit häufig im Rahmen von Rekrutierungs- und Migrationspraktiken entstehen. Wir erwarten daher, dass die Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken in unseren Geschäftsbereichen und Lieferketten fair und transparent sind. Dies beinhaltet klare Beschäftigungsbedingungen, keine Rekrutierungsgebühren für Beschäftigte, schriftliche Arbeitsverträge in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache, Schutz vor täuschenden Anwerbungspraktiken sowie Zugang zu Beschwerdemechanismen und relevanten Informationen zur Unterstützung der Rechte der Beschäftigten.
Huel engagiert sich für anerkannte Branchenstandards und Multi-Stakeholder-Initiativen zur Verhinderung von Zwangsarbeit und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten.
Wir erwarten von unseren Lieferbetrieben und Geschäftspartnern, dass sie diese Standards einhalten und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeitsrisiken in ihren eigenen Geschäftsbereichen und Lieferketten vorzubeugen, zu identifizieren und anzugehen.
Huel verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren oder unterhalb des gesetzlichen Mindestalters für eine Beschäftigung oder die Beendigung der Schulpflicht, falls dieses höher liegt.
Wir erwarten von unseren Lieferbetrieben und Geschäftspartnern, dass sie alle geltenden Gesetze zur Kinderarbeit einhalten und diese Anforderungen in ihren eigenen Geschäftsbereichen und Lieferketten – auch über die unmittelbaren Lieferanten hinaus – konsequent anwenden.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten verrichten oder Arbeiten ausführen, die ihr körperliches, geistiges oder sittliches Wohlbefinden gefährden könnten. Dies umfasst gefährliche oder gesundheitsschädliche Umgebungen, Nachtarbeit, das Risiko von Missbrauch, den Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Geräten sowie die Verstrickung in Zwangsarbeit oder Menschenhandel.
Wo Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren legal beschäftigt sind, stellen wir sicher, dass angemessene Risikobewertungen durchgeführt und Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit, Sicherheit und ihres Wohlbefindens getroffen werden.
Huel kommuniziert seine Erwartungen klar gegenüber Lieferbetrieben und arbeitet partnerschaftlich zusammen, um die Umsetzung entlang der Lieferkette zu unterstützen.
Wird Kinderarbeit in unseren Geschäftsbereichen oder Lieferketten festgestellt, unterstützen wir Abhilfemaßnahmen, die das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen – einschließlich des Zugangs zu Bildung – und überwachen die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen.
Umweltpraktiken können die Gesundheit und das Wohlbefinden lokaler Gemeinschaften beeinträchtigen, insbesondere in landwirtschaftlichen Lieferketten. Huel verpflichtet sich, potenzielle nachteilige Auswirkungen zu identifizieren und anzugehen, wo Umweltaktivitäten die Gesundheit von Gemeinschaften beeinträchtigen könnten.
Huel achtet Landrechte, Gemeinderechte und die Rechte indigener Völker. Wir versuchen zu vermeiden, nachteilige Auswirkungen im Zusammenhang mit Landerwerb, Landnutzung oder der Umsiedlung von Gemeinschaften zu verursachen oder zu diesen beizutragen.
Huel verpflichtet sich zur Achtung digitaler Rechte, einschließlich der Privatsphäre und des Datenschutzes. Wir gehen verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten um und ergreifen Maßnahmen, um den Missbrauch digitaler Technologien zu verhindern, der Einzelnen schaden könnte.
Huel verpflichtet sich zum Schutz des Rechts der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Gesundheit, indem wir sicherstellen, dass unsere Produkte sicher, nährstoffreich und verantwortungsvoll vermarktet werden. Wir halten die geltenden Gesetze zur Lebensmittelsicherheit, Kennzeichnung und zum Verbraucherschutz ein und bewerten regelmäßig Risiken in Bezug auf Produktqualität und -sicherheit.
Huels Ansatz zur Achtung der Menschenrechte basiert auf fortlaufender Sorgfaltspflicht in unseren Geschäftsbereichen und unserer Wertschöpfungskette. Wir identifizieren und begegnen Menschenrechtsrisiken, indem wir Schutzmaßnahmen in unsere Richtlinien, Prozesse und Entscheidungsfindungen integrieren und die Wirksamkeit unserer Maßnahmen im Laufe der Zeit überprüfen.
Wir führen regelmäßig Länderrisiko- und Regionalrisikobewertungen unter Verwendung verlässlicher öffentlicher Quellen durch, um Menschenrechts-, Arbeitsrechts-, Governance- und damit verbundene Umweltrisiken zu bewerten. Diese Bewertungen fließen in Beschaffungsentscheidungen ein und bestimmen das Ausmaß der Sorgfaltspflicht, die auf verschiedene Länder, Regionen und Lieferbetriebe angewendet wird.
Wir wenden einen risikobasierten Ansatz bei der Lieferanten-Sorgfaltspflicht an und konzentrieren uns auf Lieferbetriebe, Zutaten und Beschaffungsregionen, die mit höheren Menschenrechtsrisiken verbunden sind. Erkenntnisse aus diesem Prozess fließen in die Lieferantenzulassung, Beschaffungsentscheidungen und das laufende Lieferantenmanagement ein.
Von allen Lieferbetrieben wird erwartet, dass sie den Verhaltenskodex für Lieferanten von Huel einhalten und sich an international anerkannten Arbeits- und Menschenrechtsstandards ausrichten.
Als Teil unserer Sorgfaltspflicht sind Lieferbetriebe verpflichtet, ein international anerkanntes, unabhängig überprüftes ethisches Audit oder eine gleichwertige Bewertung vorzulegen, die an den relevanten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ausgerichtet ist und mindestens Arbeitsstandards sowie Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit abdeckt. Wo verfügbar, werden Audits bevorzugt, die auch Umweltpraktiken und Geschäftsethik abdecken.
Audits werden regelmäßig erneuert. Werden Abweichungen festgestellt, müssen Lieferbetriebe innerhalb vereinbarter Fristen Korrekturmaßnahmenpläne umsetzen. Verfügt ein Lieferbetrieb noch nicht über ein solches Audit und wird als risikoarm eingestuft, können alternative Sorgfaltspflichtmaßnahmen angewendet und ein Plan zur Erlangung einer Zertifizierung vereinbart werden.
Wirksame menschenrechtliche Sorgfaltspflicht geht über die reine Einhaltung von Vorschriften hinaus. Huel arbeitet partnerschaftlich mit Lieferbetrieben zusammen, um die Umsetzung unserer Erwartungen an die Menschenrechte zu unterstützen, insbesondere dort, wo Risiken identifiziert werden.
Wir überwachen identifizierte Risiken, Nicht-Konformitäten und Korrekturmaßnahmen und verfolgen diese nach, um sicherzustellen, dass Probleme rechtzeitig behoben werden. Wo angemessen, kann die Nachverfolgung die Anforderung zusätzlicher Informationen oder den direkten Austausch mit Lieferbetrieben umfassen, einschließlich Vor-Ort-Terminen. Lieferbetriebe mit höherem Risiko können für eine erweiterte Sorgfaltspflicht priorisiert werden.
Wo Huel nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder zu diesen beigetragen hat, sorgen wir durch legitime, faire und angemessene Verfahren für Abhilfe oder wirken daran mit. Stehen Auswirkungen durch Geschäftsbeziehungen direkt mit unseren Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen in Zusammenhang, versuchen wir unsere Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um eine wirksame Abhilfe zu unterstützen.
Wir setzen prioritär auf Kooperation und Abhilfe und erkennen an, dass nachhaltige Verbesserungen am besten durch Partnerschaft erreicht werden.
Unsere Einkaufs- und Beschaffungspraktiken beeinflussen die Ergebnisse im Bereich der Menschenrechte entlang unserer gesamten Lieferkette. Huel verpflichtet sich zu einer verantwortungsvollen Beschaffung und stellt sicher, dass unsere kommerziellen Entscheidungen die Fähigkeit der Lieferbetriebe zur Einhaltung von Arbeitsstandards nicht untergraben.
Wir integrieren Menschenrechtsüberlegungen in Beschaffungs- und Lieferantenzulassungsprozesse und unterhalten interne Verfahren zur Unterstützung einer verantwortungsvollen Beschaffung und des Lieferantenmanagements.
Huel verpflichtet sich dazu, Einzelpersonen und Gemeinschaften, die möglicherweise durch unsere Geschäftstätigkeiten, Produkte oder Geschäftsbeziehungen nachteilig betroffen sind, die Möglichkeit zu geben, Bedenken in einer sicheren, fairen und transparenten Weise zu äußern und eine Lösung zu suchen – mit klarer Transparenz darüber, wie Bedenken bewertet, bearbeitet und gelöst werden.
Wir bieten einen öffentlich zugänglichen Beschwerdemechanismus für Stakeholder, einschließlich Mitarbeitenden, Lieferbetrieben, Beschäftigten in unserer Lieferkette, der Kundschaft und betroffenen Gemeindemitgliedern, um menschenrechtsbezogene Bedenken zu äußern. Beschwerden können über unser Online-Beschwerdeformular eingereicht werden. Falls Sie keinen Zugriff auf das Online-Formular haben, können Sie Bedenken per E-Mail an grievances@huel.com oder über bestehende Kommunikationskanäle (einschließlich Lieferantenkontakte oder Kundenservice) vorbringen; diese werden gegebenenfalls weitergeleitet.
Meldungen können anonym und in jeder Sprache eingereicht werden. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass dieser Mechanismus zugänglich und inklusiv ist. Wir treffen bei Bedarf angemessene Vorkehrungen, um Einzelpersonen bei der Vorbringung von Bedenken zu unterstützen.
Bedenken, die über andere Kanäle geäußert werden und sich auf potenzielle Menschenrechtsauswirkungen beziehen, werden in dieses Beschwerdeverfahren überführt.
Dieser Mechanismus ist für menschenrechtsbezogene Anliegen im Zusammenhang mit Huels Geschäftstätigkeit oder Wertschöpfungskette vorgesehen und ersetzt nicht das interne Beschwerdeverfahren von Huel für Mitarbeitende. Mitarbeitende sollten weiterhin das interne, vom People Team verwaltete Verfahren für beschäftigungsbezogene Angelegenheiten nutzen. Intern geäußerte menschenrechtsbezogene Bedenken fließen gegebenenfalls in die jährliche Aufsicht und Berichterstattung ein.
Dieser Mechanismus wirkt neben den bestehenden internen Beschwerde- und Whistleblowing-Verfahren von Huel, die den Mitarbeitenden und Beschäftigten weiterhin zur Verfügung stehen.
Dieser Beschwerdemechanismus gilt für Anliegen im Zusammenhang mit potenziellen Menschenrechtsauswirkungen im Zusammenhang mit Huels Geschäftstätigkeit, Produkten oder der Wertschöpfungskette.
Beispiele hierfür können sein:
Dieser Mechanismus ist nicht für Angelegenheiten gedacht, die sich ausschließlich auf Produktrücksendungen, Lieferanfragen oder allgemeine Kundenservice-Fragen beziehen. Solche Anliegen sollten weiterhin über unsere Kundenservice-Kanäle eingereicht werden. Fällt eine Einreichung nicht in den Geltungsbereich dieses Mechanismus, wird die betroffene Person informiert und gegebenenfalls an den zuständigen Kanal weitergeleitet.
Nach Eingang einer Beschwerde:
Sofern Kontaktdaten angegeben werden, bemühen wir uns um eine angemessene Kommunikation während des gesamten Prozesses, informieren die betroffene Person gegebenenfalls über die nächsten Schritte und bestätigen, wenn die Beschwerde gelöst oder abgeschlossen ist.
Eine Eskalation bindet je nach Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit der Beschwerde die relevanten Fachbereichsleitungen ein; bedeutende oder wesentliche Angelegenheiten werden gegebenenfalls an die obere Führungsebene berichtet.
Huel ergreift keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben ein Anliegen vorbringen, und duldet keinerlei Form von Vergeltung, Einschüchterung oder Belästigung im Zusammenhang mit der Einreichung einer Beschwerde. Jedes derartige Verhalten wird als schwerwiegender Verstoß behandelt und durch entsprechende Disziplinarverfahren geahndet.
Beschwerden werden unparteiisch und in Übereinstimmung mit den Governance-Verfahren von Huel behandelt. Betrifft eine Beschwerde eine Person, die für die Verwaltung des Mechanismus verantwortlich ist, oder entsteht ein potenzieller Interessenkonflikt, wird die Angelegenheit an eine entsprechende höhere Führungskraft eskaliert, um eine unabhängige und objektive Überprüfung zu gewährleisten.
Alle im Rahmen dieses Mechanismus eingehenden Beschwerden werden in einem sicheren System erfasst und nachverfolgt.
Huel führt eine jährliche Überprüfung der Beschwerden durch, um deren Anzahl, Art und Status zu analysieren, Trends oder wiederkehrende Probleme zu identifizieren, die Wirksamkeit des Mechanismus zu bewerten und alle erforderlichen Verbesserungen festzulegen. Eine Zusammenfassung dieser Überprüfung wird dem Vorstand von Huel vorgelegt.
Darüber hinaus überprüft Huel bedeutende menschenrechtsbezogene Bedenken, die über relevante interne und externe Kanäle identifiziert wurden, um eine angemessene Governance-Aufsicht zu gewährleisten.
Huel berichtet im Einklang mit den geltenden Standards öffentlich über grundlegende Informationen zu Beschwerdeaktivitäten und -ergebnissen. Wo Abhilfemaßnahmen erforderlich sind, werden diese im Einklang mit den in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen umgesetzt.
Diese Menschenrechtsrichtlinie wurde vom Board of Directors von Huel genehmigt, das die letztendliche Verantwortung für die Aufsicht über Menschenrechtsangelegenheiten trägt. Das Board stellt die strategische Aufsicht über Huels Ansatz in Bezug auf Menschenrechte sicher.
Die operative Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Senior Sustainability Manager, unterstützt vom Senior Leadership Team und den relevanten Teamleads im gesamten Unternehmen.
Der Audit-Ausschuss des Boards überprüft jährlich die Fortschritte in Bezug auf die Menschenrechte, um die kontinuierliche Übereinstimmung mit den Verpflichtungen von Huel und den relevanten internationalen Standards sicherzustellen.
Diese Richtlinie ist auf der Website von Huel öffentlich zugänglich und wird Lieferbetrieben sowie relevanten Stakeholdern über unseren Verhaltenskodex für Lieferanten und dazugehörige Prozesse kommuniziert.
| Richtlinienverantwortung | Senior Sustainability Manager |
|---|---|
| Geltungsbereich | Alle juristischen Personen |
| Datum der letzten Überprüfung | Februar 2026 |
| Genehmigt von | Board of Directors am 21. April 2026 |